Gemeinsam für Ihr Recht!

Arzthaftungsrecht

Im Arzthafthaftungsrecht unterstützen Sie die Rechtsanwälte Eickelpasch|Klausing bei der Geltendmachung und auch bei der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Das Arzthaftungsrecht, das gesetzlich nur unzureichend geregelt ist und durch die obergerichtliche Rechtsprechung geprägt wird,  befasst sich mit den zivilrechtlichen Konsequenzen, wenn der zwischen Arzt und Patient abgeschlossene Behandlungsvertrag fehlerhaft erfüllt worden ist oder aber eine unzureichende wenn nicht gar fehlende Aufklärung im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlungsmaßnahme gegeben ist. In einem solchen Fall ist zu prüfen, ob ein Sachverhalt gegeben ist, der zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Arzt führen kann.

In unserer Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Dr. Paul Wessing auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätig; Herr Dr. Wessing vertritt seine Mandanten bundesweit sowohl im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung als auch, sollte sich dieses als nicht möglich erweisen, auf prozessualer Ebene. Auf Grund seiner langjährigen Erfahrung ist Herr Dr. Wessing in der Lage, sich in die zum Teil umfangreichen medizinischen Sachverhalte einzuarbeiten und diese einer juristischen Bewertung zuzuführen.

Dr. Paul Wessing

Dr. Paul Wessing

steht Ihnen als erfahrener Anwalt der Arzthaftung sowohl bei der außergerichtlichen Geltendmachung als auch, wenn erforderlich, im Arzthaftungsprozess zur Seite.